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    Bill 7253  7445  2 Kommentare Luxemburg geht einen Schritt auf Cannabis zu, aber Clearstream?

    Ein neues Gesetz, das am Donnerstagnachmittag im Abgeordnetenhaus einstimmig angenommen wurde, führt einen Rechtsrahmen für den Konsum von medizinischem Cannabis in Luxemburg ein.

    Das neue Gesetz sieht nicht vor den Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, sondern schlägt die Einführung von medizinischem Cannabis in Luxemburg innerhalb eines festgelegten Rahmens vor, so RTL 5. Der Gesetzentwurf wurde schließlich einstimmig verabschiedet. Nach der Stellungnahme des Staatsrates hat das Gesetz die Verschreibung von Cannabis auf alle Ärzte ausgedehnt, auch auf Allgemeinmediziner, die jedoch eine Ad-hoc-Ausbildung absolviert haben müssen. Eine Überprüfung der Maßnahme wird nach zwei Jahren erfolgen, um insbesondere die Liste der Krankheiten zu erweitern.

    Das neue Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung von medizinischem Cannabis in Luxemburg, denn es sieht vor, dass Patienten, die an Krebs, MS, neurodegenerativen Erkrankungen oder chronischen Schmerzen leiden, Cannabis verwenden dürfen. 

    "Diese Gesetzgebung ist ein weiterer Schritt vorwärts in der Qualität unseres Gesundheitssystems", sagte LSAP-Abgeordnete Cécile Hemmen im Plenum. Der Abgeordnete der Lénk, Marc Baum, begrüßte das Abstimmungsergebnis mit dem Wort "Endlich!". Cannabis kann einerseits als Medikament und andererseits als Heilmittel verstanden werden. Die Gesetzgebung wird eine Unterscheidung treffen, die bisher nicht getroffen wurde. 

    Die CSV (Parti populaire chrétien-social) hob ein oder zwei negative Punkte hervor, wie die Beschränkung des Verkaufs von medizinischem Cannabis an Krankenhausapotheken, da dies die Patienten zu Reisen zwingen wird. Der CSV wurde jedoch zugesichert, dass das Produkt an die Patienten geliefert werden kann.

    Inwieweit das neue Gesetz auch Einfluss auf das in Luxemburg ansässige Unternehmen Clearstream haben wird, ist bislang nicht bekannt. Clearstream wird - laut einer Presssemitteilung vom 22. Juni 2018 - den Handel und die Verwahrung von Cannabis-Aktien einstellen, weil in Luxemburg sowohl die medizinische Verwendung als auch der Freizeitkonsum illegal waren. Dies ging aus der Argumentation des CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) hervor, die Clearstream die Einstellung der Cannabis-Aktien angeordnet hatte. Es könnte sein, dass die CSSF ihre Politik nun ändert und Clearstream weiterhin Cannabis-Aktien anbieten wird, was Anleger in Deutschland und die Deutsche Börse freuen dürfte.

    Quelle:

    RTL 5

    Paperjam





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